Doof
Meine Kollegin, nebenbei die Erste, die ihre (und damit auch meine) Arbeit vernünftig und wirklich gut gemacht hat, hat zum nächsten Ersten gekündigt. Die große Auftraggeberin hat ihr ein besseres Angebot gemacht. Wobei dazu bei einem Mindestlohn (natürlich gleichzeitig auch Höchstlohn) von 12,60 € pro Stunde ohne weiterer Zusatzleistungen, nicht viel gehört.
Mehr Urlaub, mehr Geld, mehr Zusatzleistungen, mehr Gehälter und überhaupt einen unbefristeten Vertrag. Scheiße! Wenn ich nicht so neidlos wäre, könnte ich neidisch werden. Ich bin nur sehr in Sorge, was in den nächsten Wochen auf mich zukommt. Doppelte Arbeit bei gleicher Stunden- und Gehaltszahl?
Außerdem habe ich Anfang Dezember Urlaub. Und den brauche und will ich. Ach, es ist eine Katastrophe.
Möchte zufällig eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge in Herne für obigen Lohn bei 39 Stunden wöchentlich knapp 2 Jahre mit mir im Büro verbringen? Oder kennt Ihr jemanden? Dann her damit! Es muss verdammt schnell gehen und ich arbeite ein. Dokumentationen sollten ihr/sein Hobby sein. Den Rest kriegen wir hin.
Hmpff. Schöner Mist, verdammter.
Mir geht es beim Gedanken an an mögliches Alleinsein für die mehr als doppelte Zahl an Teilnehmern nicht gerade gut. Zumal wir diese Kollegin lange gesucht hatten.
Wie gesagt, hmpff.
Was fehlt ist die grundsätzliche Wertschätzung
Ich verfolge die Meinungen und Stellungnahmen zum erfolgten Totschlag an der Angestellten des Jobcenters in Neuss. Vorab möchte ich ganz klar sagen, dass selbstverständlich auch in meinen Augen eine Tötung keine Lösung ist. Und ich will auch vorab schicken, dass ich mich wundere, dass nicht noch mehr Tötungsdelikte in Arbeitsämtern, ARGEn und Rathäusern stattfinden. Da können wir von viel Glück sprechen, dass es in Deutschland weniger Waffenträger gibt als in den USA.
Trotzdem habe ich am eigenen Leibe und immer wieder als Zuschauer erlebt, wie Aggressionen sich in den Ämtern entzünden. Und ich habe erlebt, mit welcher Geringschätzung Mitarbeiter der Behörden mit ihren Kunden umgehen.
Da wird momentan über mehr Sicherheit in Ämtern gesprochen und den Sinn von Deeskalationstrainings für Bedienstete der Behörden mit Kundenkontakt. Das ist in meinen Augen der falsche Ansatz und völliger Unsinn. Da wird das Übel nicht an Wurzel gepackt, sondern wieder einmal nur die Symptome behandelt.
Solange der Kunde, der in letzter Konsequenz überhaupt die Existenzberechtigung des Mitarbeiter ist, wie Dreck und als Störer behandelt wird, kann kein Training und kein Sicherheitsmann vor der Tür vermeiden, dass es zu Eskalationen wie dieser kommt. Es muss sich vielmehr grundsätzlich etwas an der Einstellung von Amtsträgern gegenüber ihren Kunden ändern. Niemand hat das Recht, einem Familienvater, der wegen irgendwelcher Umstände auch immer kein Geld auf seinem Konto vorgefunden hat, von oben herab zu begegnen. Niemand hat das Recht, diesen Menschen und sein Problem nicht anzunehmen und hat als seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit zu sehen, diesem Menschen zu helfen und es ihm auch zu zeigen. Ebenso darf niemals ein Mitarbeiter vergessen, dass ein Bedürftiger, Ratsuchender oder Antragsteller mit seinem derzeit größten Problem um Lösung bittet. Und hier muss angesetzt werden, der Mitarbeiter einer Behörde soll zu jeder Zeit das Problem des Bürgers zu seinem eigenen Problem machen und den Menschen, der ihm gegenüber steht ernst nehmen!
Solange sich das nicht ändert, ist jede Diskussion fehl am Platze wie die Mitarbeiter in Behörden, die das nicht beherzigen. Gerade in den Arbeitsämter und ARGEn geht es um die Existenz der Bürger. Wer hier mit Arroganz und seiner Lust an der Macht, oder auch nur mit Gleichgültigkeit agiert, gehört dringlichst geschult oder entlassen. Erst wenn Wertschätzung und Einfühlungsvermögen in die Ämter eingezogen sind, wird es keine Gefahr mehr geben.
Meines Erachtens sollten ab sofort psychologische Eignungstests zum Einstellungskriterium bei den Jobcentern gehören. Auch die dort übliche Praxis, die Mitarbeiter nur mit Jahresverträgen einzustellen und in den unteren Vergütungsgruppen zu bezahlen, darf nicht die von oben vorgelebte Geringschätzung des menschlichen Lebens nach unten durchschlagen lassen. Das ganze System ist krank und völlig unzureichend ausgebildet. Es ist ein Zeichen dafür, wie wenig Menschlichkeit und personale Kompetenz noch bewertet werden. Und genau das muss geändert werden, wenn es nicht noch mehr Tote geben soll.
Was oft verschwiegen wird ...
... sind die Kosten einer Privatinsolvenz für den Schuldner.
Heute kam der endgültige Kostenbescheid vom zuständigen Amtsgericht. Daran anhängend die Kostenrechnung, die sich wie folgt zusammensetzt:
1. Verfahren über den Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens = 12,50 €
2. Durchführung des Insolvenzverfahrens auf Schuldnerantrag = 62,50 €
3. Bekanntmachungsauslagen = 43,88 €
4. Internet Bekanntmachung = 6,00 €
5. Aufgrund einer Stundung nach § 4a InsO zu zahlende Beträge = 1.200,60 €
6. In der Phase der Restschuldbefreiung aus der Staatskasse an den Treuhänder gezahlte Vergütung = 714,00 €
Summe der Kosten = 2.039,48 €
Diese Summe ist grundsätzlich drei Wochen nach Zugang des Kostenbescheides auf das angegebene Konto des Amtsgerichtes zu überweisen. Allerdings kann auf Antrag über eine weitere Stundung oder Ratenzahlung entscheiden werden, wenn der Schuldner zur sofortigen Zahlung nicht in der Lage ist. Er hat dies nachzuweisen.
Ich werde die Stundung beantragen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Schließlich habe ich vor, in spätestens vier Jahren absolut schuldenfrei zu sein und keinerlei Einträge irgendwo zu haben. Irgendwie wird auch das schon klappen. Womit ab sofort die finanziellen Sprünge eben noch ein wenig kleiner werden. Aber egal, Hartz IV wäre schlimmer.
Ich habe, das will ich noch nachschieben, eine sehr weise Entscheidung getroffen, als ich mich für die Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Schuldnerberatung der Diakonie entschieden habe. Die Kosten des Verfahrens und der Druck während der ganzen Abwicklung wären um ein Vielfaches höher gewesen, wenn ich mich direkt an einen Anwalt gewandt hätte. Noch teurer sind Firmen, die mit einem Anwalt im Hintergrund eine Insolvenzabwicklung versprechen. Hier können bis zu 20 Prozent der Schuldsumme an Kosten entstehen. Was bei mir eine Katastrophe geworden wäre. Ich kann Betroffenen nur dringend raten, sich lieber auf eine Wartezeit einzulassen und die öffentlichen Beratungsstellen aufzusuchen.
Ich höre laufend Horrorgeschichten von Insolvenzanwälten, die Gelder veruntreuen, falsch verbuchen, einfordern, Vorschüsse abzweigen, die Pfändungsfreigrenzen unterschreiten und vieles mehr. Oft trauen sich die Betroffenen nicht, sich zu wehren, weil sie glauben, ein Anwalt würde sich immer im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen bewegen. Was die wenigsten Schuldner wissen, ist die schlichte Tatsache, dass der Insolvenzanwalt und Treuhänder keineswegs der Freund des Schuldners ist. Vielmehr vertritt er Kraft seines Amtes die Gläubiger und daraus ergibt sich, bei nicht korrekten Handlungsweisen, eine oft gesetzwidrige Situation für den Schuldner. Dieser ist allerdings häufig so eingeschüchtert, dass er die Forderungen des Treuhänders mit vielen Mühen erfüllt, obwohl dieser rechtswidrig handelt. Diesen schwarzen Schafen kann man als Schuldner nur begegnen, wenn man begriffen hat, dass das Amtsgericht "auf der Seite" des Schuldners steht. Hier kann jeder Schuldner alle Schreiben und Aussagen eines Insolvenzanwaltes / Treuhänders überprüfen und ggf. rügen lassen. Manchmal reicht ein einziges Einschreiten des Amtsgerichtes schon aus, um Ruhe in das Verfahren zu bringen.
Die Pfändungstabellen sind im Internet zugänglich und auch beim Amtsgericht einzusehen. Hier kann jeder überprüfen, ob er wirklich nur das monatlich abtritt, was gesetzlich erlaubt ist.
Ärmer an Schulden ...
... und reicher an Erfahrungen.
Ich zitiere aus der öffentlichen Bekanntmachung:
"... In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
...
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 02.04.2012 Restschuldbefreiung erteilt worden (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). ..."
Damit gehören meine Fehler und etwas mehr als 259.000 Euro ehelicher Schulden der Geschichte an. Das Verfahren meiner Privatinsolvenz ist damit beendet. Öffentlich ist es bereits verkündet, das Urteil geht mir in den nächsten Tagen zu.
Die entsprechende Eintragung in der Schufa erfolgt in den kommenden Wochen. In frühestens vier Jahren werden auch dort die letzten Spuren des Wahnsinns alter Zeiten getilgt sein. Und so soll es auch bleiben. Der jetzige Score von 5 belastet mich nicht. Auf Kredite lege ich ohnehin keinen Wert mehr.
Ich habe gelernt.
Trainer gegen Depression und Suizid
Seit heute bin ich Trainer gegen Depression und Suizid.
Ausgebildet wurde ich für das Training in Sachen Depression, Burn Out, suizidalem Verhalten und grundsätzlich psychischen Krankheitsbildern zwecks Sensibilisierung und Aufklärung verschiedener Berufsgruppen. Dazu gehören insbesondere Lehrer, Ausbilder, Führungskräfte, Mitarbeiter in Beratungsstellen und viele mehr.
Für meine Seminare gibt es Fortbildungspunkte bei Lehrern, medizinischem Personal und anderen Berufsgruppen, die mit dem Punktesystem arbeiten. Alle anderen bekommen "nur" einen Haufen interessanter Informationen und praktischer Übungen.
Mein Plan von der späteren Beraterpraxis als "Plan B" bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit bekommt nun auch die notwendigen Zertifikate. Fehlt nur noch die Alkoholprävention. Die Gewaltprävention erhalte ich in zwei Wochen zertifiziert.
Ich brauche Ziele und kleine Schritte bis dahin.
Wie kann es eigentlich in unserem Lande sein ...
..., dass ich immer wieder fleißige Menschen kennen lerne, die wegen ihres Arbeitslohnes bei Vollzeit noch zusätzlich aufstockendes Arbeitslosengeld 2 bekommen müssen, damit sie nicht unterhalb der Armutsgrenze leben?
Da betrügt ein Bundespräsident, erhöhen die Abgeordneten sich die Diäten (die nebenbei in vielen Parteien gemäß Vereinbarung direkt in die Parteikasse fließt!), und Familien wie Einzelpersonen erhalten bei Vollzeitarbeit weniger Lohn, als es zum Überleben in unserem Land reicht.
Da stimmt etwas nicht!
Und dann war da noch ...
... das Bandmaß.

Nur noch einhundertundzwei Tage bis zum erfolgreichen Ende meiner Privatinsolvenz.
Ich zähle inzwischen keine Jahre und keine Monate mehr. Es sind nur noch Tage. Es wird dann noch eine Weile dauern (bei Bekannten rund sechs Monate), bis die tatsächliche Restschuldbefreiung stattfindet. Danach werden weitere drei Jahre vergehen, bis die Schufa-Einträge gelöscht sind. Frühestens 2016 könnte ich dann das erste Mal wieder einen Kredit beantragen.
Wofür ich Prügel bekommen müsste. Ich bin geheilt. "Gebranntes Kind scheut das Feuer".
Google fragt: Wie oft darf ein Maßnahmeträger an mir verdienen
Ein Besucher kam über Google zu dieser Seite mit der Frage: "Wie oft darf ein Maßnahmeträger an mir verdienen?"
Das ist die, mit aller Vorsicht gesagt, wahrscheinlichste Frage für einen Arbeitslosen, der nicht gewillt ist, sein Leben nachhaltig zu ändern und dafür die Schuld bei Anderen sucht. Ich höre sie öfter als einmal im Monat. Ich will dazu etwas erklären, was die angesprochenen Maßnahmen sind und wie man dort hinein kommt.
Die Agentur für Arbeit hat Arbeitslose, die sich schlecht oder wahrscheinlich schlecht vermitteln lassen. Die Ursachen sind vielfältig, liegen zu gleichen Anteilen an den Ansprüchen der Arbeitgeber und der arbeitslosen Personen. Mangelnde Qualifikation, falsche Qualifikation, mangelnde Mobilität, falscher Stundenlohn im Kopf, fehlende Berufswahl, fehlende Informationen über den Arbeitsmarkt, falsche Einstellung zur Arbeit, mangelhafte Bewerbungsunterlagen, gruselige Anschreiben und viel Gründe mehr, können auf der Seite betroffener Personen den Ausschlag dafür geben, dass sie keinen Arbeitsplatz bekommen.
Aufgrund der desolaten und zum Teil gesetzlich gewollten Personalsituation in den Arbeitsagenturen und JobCentern (ARGE), kann kein Vermittler auch nur den Hauch einer Aufbauarbeit leisten, die nötig wäre, um Vermittlungshemmnisse zu erkennen und zu beseitigen. Also werden solche "Arbeitsmarktdienstleistungen" bei der Agentur für Arbeit öffentlich ausgeschrieben. Das ist inzwischen weitgehend sogar EU-Recht und damit Pflicht. Eine Vergabe von Aufträgen "einfach so" ist nicht, bzw. nur unter sehr erschwerten Bedingungen, erlaubt.
Auf eine solche Ausschreibung bewerben sich die sogenannten Maßnahmeträger. Das sind überwiegend etablierte Bildungsinstitute, die sich mit dem Personaleinsatz für Schulungen und mit dem besonderen Klientel befassen dürfen und können. Nicht jeder Mensch kann sich für die Ausschreibungen bewerben, es braucht dazu Referenzen.
Die Agentur erklärt in der Ausschreibung die Eckdaten der geplanten Maßnahme. So zum Beispiel im Krefelder Stadtgebiet zur Eingliederung von 60 Personen im Alter 50+ mit einer Erfolgsquote von 9 vermittelten Teilnehmern im Laufe eines Jahres. Die Verwaltungspauschale, die von der Agentur für diese (nebenbei völlig frei erfundene, aber so mögliche) Maßnahme beträgt 1.400 € pro Teilnehmer, also insgesamt 84.000 €. Das entspricht einem Betrag von 7.000 € monatlich. Allerdings muss davon das vorgeschrieben Personal von 1,5 Pädagogen und 1 JobCoach bezahlt werden. Ebenso natürlich die Miete, der Strom, Heizung, Wasser und so weiter. Die räumlichen Anforderungen und Ausstattungen sind in der Ausschreibung ebenfalls vorgegeben. Die Erfüllung der Vorgaben wird kontrolliert und ein Verstoß dagegen ist strafbewehrt.
Wird ein Teilnehmer vermittelt, und hier liegt der ganze Zauber des Verdienens, erhält der Träger abgestuft nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Vermittlungsprämie, wenn er Glück hat. Diese kann bis zu 3.500 € betragen, oft jedoch ist sie nicht höher als die für einen kurzfristig vermittelten Arbeitslosen, also 1.000 €.
Beim Gebot für die Ausschreibung kalkuliert nun ein bietender Maßnahmeträger seinen Gebotspreis, für den er diese Maßnahme durchführen würde. Dabei berücksichtigt er selbstverständlich seine wirtschaftlichen Belange, denn dazu ist er in den meisten Fällen verpflichtet. Die Bietenden wissen nicht, was Mitbietende als Preis genannt haben. So gewinnt (bekommt den Zuschlag) der Maßnahmeträger, der den geringsten Gebotspreis genannt hat. Im schlechtesten Falle gewinnt ein Maßnahmeträger, der die Maßnahme allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführen kann und darauf hofft, nicht allzu oft kontrolliert zu werden.
Die Arbeitslosen werden vom Arbeitsberater dieser Maßnahme zugewiesen. Sie haben ein Widerspruchsrecht, das jedoch oft an der Wut des Betroffenen, der mangelnden Information des Arbeitsberaters und dem mangelndem Veränderungswillen scheitert. Ich habe es sehr häufig erlebt, dass der Sinn z.B. eines Coachings den Teilnehmern erst nach vielen Gesprächen mit mir deutlich wurde und sie sich auf die Maßnahme eingelassen haben. Oft dann allerdings auch mit Erfolg!
Ein Maßnahmeträger verdient also an einem zugewiesen Arbeitslosen zunächst relativ wenig. Je nach Vertrag mit der Agentur gibt es eine Vermittlungsprämie oder nicht. In der Maßnahme, in der ich gerade tätig bin, gibt es keine Prämie für Vermittlungen. Trotzdem liegen wir mit unserem Erfolg deutlich über dem, was insgeheim erwartet wurde. Weil wir es als unsere Aufgabe ansehen, so zu arbeiten.
Natürlich führen fast alle Maßnahmeträger alle Arten von Maßnahmen durch. So gibt es reine Bewerbungstrainings, Coachings für verschiedene Alters-, Berufs- und Personengruppen, Aktivierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, Maßnahmen mit 1-Euro-Job, Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, zur persönlichen Vorbereitung auf das Berufsleben, zur Wiedereingliederung nach Kinderzeit, für Schwervermittelbare, für die Rehabilitation und so weiter und so weiter.
Im schlimmsten Falle kommt ein junger Mensch erst in eine Maßnahme zur Vorbereitung auf das Berufsleben, dann in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, anschließend in eine schulische Ausbildung, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Ein ältere Mensch kann durchaus nach einer Langzeitarbeitslosigkeit zunächst in eine Aktivierungsmaßnahme eingebucht werden, um anschließend in eine Maßnahme zur Vermittlung zu kommen. Das kann beim gleichen Maßnahmeträger sein, muss es aber nicht, wenn die entsprechenden Maßnahmen von einem anderen Träger gewonnen wurden.
Die Geschäftsgebahren der Maßnahmeträger haben in den letzten Jahren das Lohngefüge der eingesetzen Mitarbeiter erschüttert. So arbeiten inzwischen studierte Pädagogen für ein Brutto von 1.800 bis 2.200 Euro monatlich in Vollzeit bei den Bildungsträgern. Auch Ausbilder, Meister, Betriebswirte und so weiter, arbeiten für den gleichen Lohn. Allerdings muss hier eingeschränkt werden, dass aufgrund des Dumpings in den Ausschreibungen und den sinkenden Pauschalen der Arbeitsagentur ein wirtschaftliches Arbeiten sehr schwierig wird. Darum bewerben sich auch im Grunde nur noch Bildungsträger für Maßnahmen, die ein gewisses Grundmaß an Räumen und Personal vorhalten können.
Würden meine Leser und ich eine solche Ausschreibung gewinnen und korrekt durchführen wollen, bekämen wir spätestens im dritten Monat ernste Zahlungsschwierigkeiten. Denn mögliche Prämien werden um viele Wochen verzögert ausgezahlt. Und nun stelle man sich vor, wie es wäre, ein ganzes Jahr eine Etage eines Geschäftshauses mitsamt PC-Räumen, Personal und Material vorzufinanzieren. Das ist kaum jemandem möglich.
Um auf die Anfangsfrage zu kommen, wie oft ein Maßnahmeträger am einzelnen Arbeitslosen verdienen darf, kann einfach geantwortet werden: "So oft es das Gesetz zulässt." Und ich kann dazu nur den Rat geben, sich auf die Maßnahme einzulassen und alles zu nutzen, was angeboten wird, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Es sei denn, man hat die Einstellung, dass Arbeitslosigkeit besser ist, als ein geregelter Arbeitsplatz. Dann sollte man den Platz räumen und ihn jemandem überlassen, der ihn nutzen und etwas für sich erreichen will.
Wenn ich mich als Teilnehmer falsch in einer Maßnahme zugewiesen fühle, dann spreche ich mit meinem dortigen Berater und anschließend mit meinem Arbeitsberater bei der Agentur. Ich bringe Argumente vor und mache Vorschläge, was für mich geeigneter wäre. Wer das im ordentlichen Tone macht, der wird überrascht sein, was manchmal noch möglich wird. Wie immer macht der Ton die Musik. Auch wenn ich die meisten Leute im Amt nicht leiden kann, so bleibe ich sachlich, höflich und konsequent.
Aber das ist ein anderes Thema.
Ende des Monats ...
... muss ich mich dann auch schon wieder arbeitslos melden. Das Gesetz schreibt vor, dass man sich drei Monate vor Vertragsende telefonisch, schriftlich oder online arbeitslos zu melden hat und das ist dann wieder soweit. Ende August läuft mein Vertrag aus und ich hoffe zwar auf eine Verlängerung, doch das ändert nichts daran, dass die Meldung schon jetzt erfolgen muss.
Natürlich werde ich fragen, ob es nötig ist und wann mit einem neuen Vertrag zu rechnen ist. Doch vermutlich kommt es wieder erst so kurz zu einer Entscheidung, dass ich schon die Arbeitsbescheinigung an den Arbeitgeber senden und einen "persönlichen Gesprächstermin mit meinem Arbeitsberater" wahrgenommen habe.
Herzlichen Dank an die Gewerkschaften, die es geschafft haben, die früher verbotenen Kettenarbeitsverträge wieder zuzulassen. Auf diese Weise werde ich mich wohl bis zu meinem Renteneintritt im Jahre 2026 mit Jahresverträgen über Wasser halten müssen. Was das emotional bedeutet, kann sich dort oben wohl niemand vorstellen.
Warum die Hartz IV-Erhöhung das falsche Ende ist ...
... zeigt diese einfache Rechnung.
Meine Wohnung kostet von der ARGE (hier heißt sie anders) anerkannte 385 Euro incl. Nebenkosten. Als Heizkosten werden monatlich 45 Euro anerkannt. Mein gesetzlich festgelegter Bedarf als Single wäre ab 01.01.2011 genau 364 Euro. Das ist zusammengerechnet der Bedarf, sprich die Armutsgrenze von 804 Euro. Davon muss ich dann für mein Leben incl. Telefon, Miete, Strom usw. sorgen.
Angenommen, ich arbeite für den gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde brutto. Das macht bei 40 Stunden ein wöchentliches Bruttoentgelt von 300 Euro. Was wiederum einem durchschnittlichen Monatslohn (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) von 1.300 Euro entspricht. Klingt soweit gut.
Netto sind das, gemäß den geltenden Tabellen für eine Single meines Alters, incl. normaler Krankenkassenbeiträge und Kirchensteuer 966,88 Euro.
Würde ich dieses bei der ARGE als Verdienst angeben, dann entstünde folgende Berechnung, wenn ich sozusagen "um die Ecke" arbeiten und keine Fahrtkosten erzeugen würde:
Bedarf = 804 Euro
Einkommen = 966,88 Euro
abzüglich 30 Euro für notwendige Versicherungen als pauschaler Freibetrag
verbleiben 936,88 Euro anrechenbares Einkommen.
Grundfreibetrag für Erwerbstätige = 100 Euro
Freibetrag für Erwerbstätige (20 % vom 101. bis zum 800. Euro) = 140 Euro
Freibetrag für Erwerbstätige (10 % vom 801. bis zum 1.200. Euro) = 13,69 Euro
(Diese Freibeträge sollen einen Anreiz zum Arbeiten bieten und arbeitsbedingte Aufwendungen ausgleichen)
verbleiben also anrechenbare 683,19 Euro.
Endsumme:
Bedarf = 804,00 Euro
Einkommen = 683,19 Euro
Von der ARGE zu zahlen = 120,81 Euro
Daraus folgt, dass der geforderte und teilweise schon umgesetzte Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde nicht ausreicht, um die Armutsgrenze zu überwinden und aus der Klammer des Hartz IV zu entkommen.
Insofern ist für mich die Diskussion um 5 Euro Erhöhung einfach lächerlich. Herrn Westerwelles Partei hat vor der Wahl getönt, "Arbeit muss sich wieder lohnen". Das ist mit 7,50 Euro schlichtweg nicht möglich. Niemand kann damit seine Miete und seine Energiekosten bezahlen.
Vielleicht macht Ihr Euch ja mal den zweifelhaften "Spaß" und rechnet Euren eigenen Bedarf aus. Die meisten Briefträger und Frisörinnen in diesem Lande sind theoretisch Hilfeempfänger. Sie arbeiten, tariflich abgesegnet, für fast immer nur 3,50 bis 5,50 Euro brutto die Stunde. Und komme mir jetzt niemand mit Trinkgeldern. Das ist ja wohl seit der Euroeinführung passé.
Anträge auf ergänzendes Alg II (wie es richtig heißt), gibt es übrigens zum Download bei der Agentur für Arbeit. Derzeit beziehen in Deutschland 6,4 Millionen Personen Alg II. Was aber offenbar niemanden so wirklich interessiert.
Übrigens ist der Mindestlohn im Osten Deutschlands bei "satten" 6,30 Euro angekommen. Weil dort das Leben angeblich "erheblich billiger" sei. Komisch ist nur, dass dort Energie und Lebensmittel ebenso teuer sind, wie hier im Westen. Mal ganz abgesehen von den Mieten.
Aber irgendwie muckt dort niemand mehr auf. Offenbar ist das Volk schon so geschwächt, dass es noch nicht einmal mehr demonstriert. Stellt Euch vor, es ist Wahl und das Volk ist verhungert ...







