Angestrebtes Lachgasverbot in der Schweiz – Das Ende der Baseler Szenedroge?

Im November 2021 kam es auf der Autobahn A2 bei Arisdorf, einer Gemeinde im Bezirk Liestal des Kantons Basel-Landschaft in der Schweiz, zu einem tödlichen Unfall. Fünf Jugendliche filmten sich dabei, wie sie in einem Auto Lachgas (N₂O) konsumierten. Nur kurze Zeit später verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen die Leitplanke der Autobahn. Vier der jugendlichen Insassen wurden bei diesem Unfall schwer verletzt, ein 18-Jähiger ist sogar ums Leben gekommen.

Es wird angenommen, dass auch der Fahrer kurz zuvor Lachgas inhaliert und während der Fahrt das Bewusstsein kurzzeitig das Bewusstsein verloren hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung.

Lachgas – die (noch) legale Partydroge

Lachgas wird heutzutage primär in der Medizin und auch zu industriellen Zwecken, etwa bei der Herstellung von Schlagrahm, eingesetzt. Es handelt sich um ein farbloses Gas mit einem süßlichen Geruch, welches schon seit 1844 wegen seiner betäubenden und schmerzmindernden Wirkung genutzt wird. So ist es auch heute noch als Narkosemittel bei Eingriffen in der Zahnmedizin bekannt. Wird Lachgas inhaliert, tritt nach nur wenigen Sekunden ein Rauschzustand ein, in welchem etwa starke Glücksgefühle oder auch Halluzinationen wahrgenommen werden können. Das Einatmen einer größeren Dosis Lachgas kann zur Bewusstlosigkeit führen.

Das Problem: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz untersteht Lachgas momentan nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), weswegen es sich als legale Partydroge, besonders in der Disco- und Barszene des Kantons Basel-Stadt in der Schweiz, immer größerer Beliebtheit erfreut. Lachgas beziehungsweise Distickstoffmonoxid ist in Deutschland seit 2016 frei erhältlich, etwa in Einkaufsmärkten oder dem Internet.

Ein Umdenken wird gefordert

Nach dem tragischen und tödlichen Unfall auf der A2 kommen aus Basel, dem Zentrum des Kantons Basel-Stadt, nun von zwei Seiten Forderungen nach einem Umdenken in Bezug auf Lachgas als legale Partydroge. Der Kanton hat auf Schweizer Bundesebene ein Verbot von Lachgas im Betäubungsmittelgesetz beantragt. Auch Joël Thüring, Politiker der rechtskonservativen SVP (Schweizerische Volkspartei), beabsichtigt einen eigenen Antrag, um Basel-Stadt dazu zu bewegen, eine Standesinitiative einzureichen – mit dem Ziel, Lachgas vom Bundesparlament der Schweiz gesetzlich verbieten zu lassen.

Unter Teenagern und jungen Erwachsenen ist Lachgas eine immer beliebter werdende Partydroge in und um Basel. Diverse Lokalitäten verkaufen, obwohl der Verkauf in Clubs und Bars eigentlich illegal ist, mit Lachgas gefüllte Ballons für etwa fünf Franken (ca. 5€). Die Margen sind gewaltig: Für 150 Franken können Bar- und Clubbetreiber eine 15-Liter-Flasche mit Lachgas kaufen, welche etwa 5000 Ballons füllen kann. Allein mit einer Gasflasche lässt sich ergo ein Gewinn von fast 25.000 Franken (ca. 24.745€) erzielen.

Zwar sollen nach dem tragischen Unfall im vergangenen Jahr und vermehrten Kontrollen mehrere Lokalitäten den Verkauf von Lachgas eingestellt haben, das Problem bleibt in Basel allerdings nach wie vor bestehen. Das Basler Gesundheitsdepartement warnt auf einen kürzlich veröffentlichen Flyer daher zusätzlich vor schwerwiegenden Folgen der Einnahme von Lachgas, etwa Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder auch dauerhafte Schäden von Gehirn und Nervensystem.

Wird Lachgas in das Schweizer Betäubungsmittelgesetz aufgenommen?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch unklar, ob Lachgas in der Schweiz wirklich in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wird. Laut dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit sei der Gebrauch von Lachgas bereits ausreichend durch die Chemikalienverordnung geregelt. Auch handle es sich um kein nationales, sondern um ein lokales Problem der Stadt Basel. Die Risiken von Lachgas seien zudem im Vergleich zu anderen Drogen wie etwa Speed oder Kokain recht gering.

Eine Einstufung von Lachgas als Betäubungsmittel hätte außerdem auch weitreichende negative Konsequenzen für die Medizin- oder Nahrungsmittelindustrie, welche in vielfacher Hinsicht auf den Einsatz von N₂O angewiesen sind. Daher bleibt abzuwarten, wie sich die Schweizer Politik in den kommenden Wochen und Monaten in Hinblick auf ein eventuelles Verbot entscheiden wird.

 

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