Das neue Telekommunikationsgesetz 2021

Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum 01. Dezember 2021 einen europäischen Kodex für elektronische Kommunikation und ihre entsprechenden Technologien umgesetzt. Das sogenannte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 2021 enthält neben einem 230 Paragrafen umfangreichen Telekommunikationsgesetz auch Anpassungen in etwa 60 weiteren Gesetzestexten. Diese behandeln etwa das Recht auf Versorgung mit diversen Diensten der Telekommunikation, die Regulierung des Marktes oder auch den konkreten Schutz von Verbrauchern.

Bürger haben ein Anrecht auf die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten

Die zahlreichen Änderungen und Detailverbesserungen des neuen Kodex beziehen sich zu großen Teilen auf Internetzugangs-, Mobilfunk- und Festnetztelefonverträge.

Eine der größten und wichtigsten Neuerungen ist etwa der neue Anspruch auf die Versorgung mit einem Mindestangebot von Telekommunikationsdiensten. Bürgerinnen und Bürger haben im Namen der „sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe“ ein Anrecht auf einen schnellen und stabilen Zugang zum Internet sowie auf Telefonie. Inbegriffen sind hier auch der Zugang und die Nutzungsmöglichkeiten von Mail-Verkehr, die Online-Jobsuche, Online-Banking oder auch die Nutzung von Streamingdiensten.

Da äußerst subjektiv interpretiert werden kann, ab wann Down- und Upload-Geschwindigkeiten des Internetzugangs als „schnell“ gelten, soll etwa Mitte 2022 eine gesonderte Vorgabe des Bundesministeriums für Verkehrt und digitale Infrastruktur erfolgen, welche jährlich überprüft und bei Bedarf auch aktualisiert werden soll.

Weitere bedeutende Änderungen und Anpassungen betreffen vor allem Vertragsabschließungen für Internet, Festnetztelefonie und Mobilfunk. So müssen Anbieter bei telefonischen Abschlüssen neuer Verträge nun eine übersichtliche und klar verständliche Zusammenfassung des Vertrags in schriftlicher Form zur Verfügung stellen. Beide Parteien müssen ebenfalls schriftlich zustimmen, damit der Vertrag wie vorgesehen zustande kommt. Zum Erhalt der Zusammenfassung können Vertragskunden diesen, sofern sie es sich noch einmal anders überlegen sollten, zudem ablehnen.

Neben den zumeist gängigen Telekommunikationsverträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren sollen nun zusätzlich auch Verträge mit einer kürzeren Laufzeit von einem Jahr angeboten werden. Kundinnen und Kunden müssen vom Anbieter zudem einmal jährlich in schriftlicher Form über möglicherweise bessere und günstigere Tarife informiert werden.

Mehr Rechte, Flexibilität und Schutz für Nutzer von Telekommunikationsdiensten

Auch die Kündigung von Verträgen wird bei den jeweiligen Anbietern nach einer verpassten Kündigungsfrist nun einfacher und generell verbraucherfreundlicher. Denn Verträge dürfen nun nicht mehr automatisch wie bisher üblich um ein weiteres Jahr verlängert werden, sondern können anschließend mit einer Frist von nur einem Monat kündigen. Dies gilt nicht nur für neu abgeschlossene Verträge, sondern auch für Bestandskunden. Unternehmen müssen ihre Kunden zudem rechtzeitig auf eine kommende automatische Verlängerung hinweisen. Wird ein Telekommunikationsvertrag, etwa im Mobilfunk, von Seiten des Anbieters zu Lasten des Nutzers geändert, etwa durch eine spontane Preiserhöhung, darf dieser nun fristlos gekündigt werden.

 

Ähnliche Beiträge zum Thema Telekommunikation