Die möglichen Tücken einer privaten Unfallversicherung

Der Begriff der Unfallversicherung sollte den meisten Menschen in Deutschland geläufig sein. Man unterscheidet hier grundsätzlich zwischen einer gesetzlichen Unfallversicherung und der sogenannten privaten Unfallversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zunächst einmal über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Alle Schäden und Verletzungen, die am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg entstehen, etwa durch Unfälle, fallen in den Verantwortungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird vom Arbeitgeber organisiert; Arbeitnehmer müssen diese nicht selbst organisieren und beantragen.

Das gilt allerdings nicht für eine private Unfallversicherung, welche jene Vor- und Unfälle abdecken soll, die eben nicht auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst geschehen, sondern in den eigenen vier Wänden, beim Wandern in der Freizeit oder dem Sportkurs im Fitnessstudio. Statistisch gesehen ereignen sich in der Freizeit und dem eigenen Haushalt wesentlich mehr Unfälle, besonders bei Fans extremer und riskanter Sportarten, als auf der Arbeit.

Im Zweifel immer für das Unfallopfer?

Private Unfallversicherungen kommen dann zum Tragen, wenn der oder die Versicherte infolge eines nicht selbstverschuldeten Unfalls eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet. Sie sind zum Beispiel relevant für eventuelle Bergungskosten, Krankenhauskosten, Unfallrenten, Invaliditätsleistungen, notwendig gewordene kosmetische Operationen oder sogar Leistungen im Todesfall.

Die Anbieter privater Unfallversicherungen zahlen nach einem Unfall allerdings nicht in jedem Fall, sondern in der Regel dann nicht, wenn sich der Unfall während einer begangenen Straftat ereignet hat, er durch den Konsum von Alkohol oder anderen Drogen verursacht wurde, der oder die Versicherte während des Unfalls einen epileptischen Anfall oder einen Schlaganfall erlitten hat oder wenn nicht innerhalb von 15 Monaten eine dauerhafte Beeinträchtigung von Ärzten und Spezialisten diagnostiziert wurde. Außerdem verweigert die Versicherung auch dann die Leistung, wenn „vertragliche Pflichten“ nicht eingehalten werden.

Diese beinhalten zumeist nachvollziehbare Verantwortungen wie etwa der sofortigen Meldepflicht nach einem geschehenen Unfall oder der ehrlichen, lückenlosen Angabe eventueller Vorerkrankungen. Allerdings entstehen hier auch ominöse, unklare Spielräume, welche es den privaten Unfallversicherungen erlauben, sich aus der Verantwortung zu ziehen und eigentlich berechtigte Zahlungen nach einem Unfall zu verringern oder im schlimmsten Fall vollständig zu verweigern.

Zu viel Interpretationsspielraum für private Unfallversicherungen?

Schon mehrere kleine und scheinbar wenig bedeutende falsche Details bei der Beschreibung des Unfallhergangs oder in den jeweiligen Unfallberichten von Polizei und Rettungsdiensten können ausreichen, damit einige Anbieter von privaten Unfallversicherungen eine temporäre Bewusstseinsbeeinträchtigung oder eine Ohnmacht beim Eintreten des Unfalls hineininterpretieren können. In solchen Fällen kann die Zahlung der vereinbarten Versicherungssummen komplett verweigert werden.

Auch ist es möglich, dass medizinische Sachverständige, die von den privaten Unfallversicherern beauftragt wurden, eine zu geringe Invalidität oder diverse Vorerkrankungen und ähnliche medizinische Probleme, auch wenn diese dem Unfallopfer gar nicht bekannt waren, feststellen. Auch in solchen Fällen werden einige Versicherungen versuchen, die Leistungen zu reduzieren oder komplett zu verweigern. Unfallopfer hätten damit eventuell schon für viele Jahre für ihre private Unfallversicherung gezahlt, nur um diese Leistung in der Zeit der größten Not nur in stark reduziertem Maße oder gar nicht nutzen zu können.

Besonders nach schweren Unfällen und dem Gefühl von Verzweiflung und Frustration, gerade in Fällen einer körperlichen Behinderung, ist eine private Unfallversicherung, welche statt der eigentlich erwarteten und oftmals notwendig gewordenen Zahlungen plötzlich gegen und nicht für die privat versicherten Unfallopfer arbeitet, absolut unangemessen und verständlicherweise unerwünscht.

Es ist nachvollziehbar, dass sich Versicherungen, auch die privaten Unfallversicherer, gegen mögliche Betrugsversuche schützen wollen. Dabei kann es allerdings nicht der Weg sein, die Rechtmäßigkeit des Anspruchs der versicherten Personen bei jeder Gelegenheit anzuzweifeln und immer neue Hürden aufzustellen, nur um einer Auszahlung der ursprünglich besprochenen Leistungen zu entgehen.

Was kann ich tun, wenn meine private Unfallversicherung weniger oder gar nicht zahlen will?

Nach einem Unfall und bereits vor dem Einreichen des Versicherungsantrags bei der privaten Unfallversicherung ist es klug und äußerst empfehlenswert, sich von ausgebildeten Experten beraten zu lassen, da nicht wenige abgelehnte Leistungszahlungen die Konsequenz eines fehlerhaft ausgefüllten Antrags sind.

Spätestens, wenn der private Unfallversicherer die ursprünglich vereinbarten Leistungen aufgrund dubioser und nicht nachvollziehbarer Gründe stark verringern möchte oder vollständig verweigert, ist es absolut notwendig, erfahrene Fachanwälte zu konsultieren, die sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert haben.