Falscher Haftungsbescheid soll Ärzte von Corona-Impfungen abbringen

Nicht erst seitdem diverse Corona-Impfstoffe auch für die breite Öffentlichkeit in Deutschland zur Verfügung stehen und sich die Lage nach einer zwischenzeitlichen Knappheit der Impfstoffe wieder stabilisiert hat, stehen Ärztinnen und Ärzte im Visier von Impfgegnern und Corona-Leugnern. Besonders im vergangenen Jahr haben zahlreiche Subjekte der Querdenkerszene versucht, medizinisches Personal massiv und mit unterschiedlichsten Methoden davon abzuhalten, COVID-19 zu untersuchen und weiter Schutzimpfungen vorzunehmen. Neben Denunziationen, Beleidigungen und Morddrohungen hat der ohnehin äußerst kontroverse Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie Ende 2021 ebenfalls versucht, Ärzte mit einem fingierten „Haftungsbescheid“ von Corona-Schutzimpfungen abzuhalten.

Medizinrecht einmal quergedacht

Das höchst fragwürdige Schreiben sollte Entscheidungsträger, so wörtlich, zu einem „Umdenken im unsäglichen Impfwahn“ bewegen. Das angeblich juristische Gutachten sollte belegen, dass medizinisches Personal, wie etwa Ärztinnen und Ärzte, für durch die Corona-Impfungen verursachten Schäden und Spätfolgen persönlich haften muss. Der namentlich nicht unterzeichnete Brief wurde vom Verein MWGFD zudem auch an Leitpersonen von Gesundheitsämtern, Schulen, Gemeinden und weitere Entscheidungsträger der politischen Ebene mit der Betreffzeile „Ihnen persönlich zugestellter Haftungsbescheid“ versandt.

Abgesehen davon, dass der gewählte Begriff des Haftungsbescheides hier vollkommen falsch ist – nur Krankenkassen und Finanzämter können solche Bescheide gegenüber Schuldnern ausstellen – ist der Inhalt der Mitteilung bestenfalls höchst fragwürdig, größtenteils jedoch juristisch schlichtweg falsch. Im Schreiben heißt es weiterhin „Mit diesem Brief möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie persönlich für Impfschäden haftbar gemacht werden können, wenn Sie Ihren Patienten einen der Gen-basierten COVID-19-Impfstoffe verabreichen“. Belege oder Quellenangaben für diese Behauptung gibt es nicht.

Den Verfassern des Pamphlets war entweder nicht bewusst oder egal, dass solche Haftungsfälle gesetzlich bereits streng geregelt und abgesteckt wurden. Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde bereits festgelegt, dass für alle eventuellen Schäden und Spätfolgen durch die Impfungen ein Anspruch auf Entschädigungen durch den Staat besteht. Diese würde ergo sämtliche Behandlungskosten oder auch nötigen Renten übernehmen. Bei korrekter Behandlung könnte medizinisches Personal also in keinem Fall persönlich haftbar gemacht werden.

Ärzte haften weiterhin nur für selbst verursachte Behandlungsfehler

Immun gegenüber möglichen Haftungen sind Ärztinnen und Ärzte damit aber freilich nicht, schließlich gelten auch bei Corona-Schutzimpfungen die üblichen Regelungen in Bezug auf Behandlungsfehler. Bei einer Verwechslung oder falschen Dosierung des Impfstoffes können diese auch weiterhin persönlich haftbar gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn etwa erhöhte Risiken durch Vorerkrankungen übersehen oder missachtet werden. Nach wie vor rät der Deutsche Hausärzteverband deswegen auch weiterhin dazu, sich an die Empfehlungen der STIKO, der Ständigen Impfkommission zu halten. Nicht minder wichtig sind zudem die Aufklärung aller Patienten über Risiken und mögliche Nebenwirkungen der Impfung sowie eine schriftliche und unterzeichnete Impfeinwilligung.

Was tun bei einem medizinischen Behandlungsfehler?

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler jeglicher Art ist es besonders wichtig, schnellstmöglich einen erfahrenen Fachanwalt zu konsultieren, welcher sich auf Medizinrecht und das Arzthaftungsrecht spezialisiert hat.