Revenge Porn – Der schwierige Kampf gegen Rachepornos

Unter Revenge Porn beziehungsweise Rachepornos versteht man das Verbreiten von Videos oder Fotos einer Person ohne deren Einwilligung. Diese Aufnahmen, zumeist online verbreitet, sind häufig pornografischer Natur oder zeigen Szenen vollständiger oder partieller Nacktheit des Opfers. Diese ursprünglich privat und im intimen Kontext aufgenommenen Nacktbilder oder Sexvideos werden ins Internet gestellt, um das Opfer zu erpressen, zu mobben oder dessen Ruf dauerhaft zu schädigen, etwa bei aktuellen oder künftigen Arbeitgebern. Die Zunahme von Rachepornos in den letzten Jahren ist besorgniserregend.

Die Täter sind häufig männliche Ex-Partner, enttäuschte Verehrer oder einfach nur missgünstige Menschen aus dem persönlichen Umfeld des Opfers, zu welchen in den meisten Fällen Frauen im jungen oder mittleren Alter zählen. Laut einer Studie der Monash University in Melbourne soll jede fünfte Frau zwischen 18 und 45 Jahren bereits Opfer von Revenge Porn geworden sein.

Die intimen Fotos oder Videos werden für gewöhnlich in sozialen Netzwerken wie Facebook, aber auch auf pornografischen Portalen oder im Darknet veröffentlicht, wo sie sich zumeist sehr schnell verbreiten. Die ursprünglich für einen rein privaten und intimen Zweck gemachten Aufnahmen werden allerdings auch, etwa über Messenger-Apps, an das nähere oder familiäre Umfeld des Opfers weitergeleitet. Gerade prominente Opfer, etwa international bekannte Schauspielerinnen oder Musikerinnen, wurden in Fällen zuvor Opfer eines Hackerangriffs auf ihre privaten Endgeräte oder der genutzten Cloud, in welcher die intimen Aufnahmen hochgeladen und gespeichert wurden.

Deutsche Beratungsstellen beobachten vor allem seit 2020 einen Anstieg der Verbreitung von Rachepornos. Einige sehen darin eine Parallele zum um etwa 20 Prozent angestiegenen Konsum pornografischer Inhalte während der Corona-bedingten Lockdown-Phasen. Schon Jahre zuvor wurden 2017 allein bei Facebook weltweit etwa 54.000 gemeldete Fälle von Rachepornos geprüft. Die Dunkelziffer dürfte allerdings wesentlich höher liegen. Im gleichen Jahr wurde bei Facebook ein Pilotprojekt zur Bekämpfung von Revenge Porn gestartet, welches mithilfe spezieller Algorithmen Nacktheit und pornografische Inhalten in Fotos und Videos automatisch erkennen sollte. Dieses Projekt wurde allerdings mittlerweile eingestellt.

Eine extreme Belastung für die Opfer von Revenge Porn

Die Täter, welche solche Inhalte ohne Einwilligung oder gegen den Willen des Opfers verbreiten, wollen die zumeist weiblichen Opfer mit den intimen Fotos und Videos öffentlich erniedrigen, bloßstellen oder auch Mobbing gegen das Opfer provozieren, welches nicht in jedem Fall auch von der Veröffentlichung der Aufnahmen erfährt. Ebenso möglich ist eine sogenannte Sextortion, einer Form der Erpressung (im Englischen extortion), bei der ein Täter dem Opfer mit der Veröffentlichung der intimen Inhalte droht, um es zum Beispiel zu einer Zahlung von Geld oder zu aktiven sexuellen Handlungen zwingt.

Bei Opfern können teilweise extreme Gefühle von Angst, Scham, Depressionen oder auch Schuldgefühle auftreten. Gerade letztere rühren häufig daher, dass in Fällen von Revenge Porn das eigentliche Opfer zumindest teilweise als mitschuldig angesehen wird. Es wird hier quasi zum Mittäter erklärt, da es ja niemals intime Aufnahmen hätte machen und verbreiten sollen, selbst wenn diese nur für aktuelle oder ehemalige Partnerinnen und Partner gedacht waren. Im gesetzlichen Rahmen steht es allerdings jeder mündigen Person frei, solche Aufnahmen von sich zu machen und auch weiterzuleiten. In Einzelfällen kann es sogar zum Suizid des Opfers kommen, welches unter Umständen keine anderen Auswegen und Lebensperspektiven mehr sieht.

Der zähe Kampf gegen Rachepornos

Täter können nach deutschem Strafrecht und Sexualstrafrecht etwa wegen psychischer und sexueller Gewalt, Cyber-Mobbing, Sexualbeleidigung oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Veröffentlichung des Materials ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen rechtlich verfolgt und belangt werden. Hier drohen den Tätern Haftstrafen von bis zu mehreren Jahren. Bei minderjährigen Opfern werden zudem Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie rechtlich relevant.

Die veröffentlichten und unerwünschten Fotos oder Videos sind damit in den meisten Fällen allerdings nicht aus dem Verkehr gezogen – was einmal im Internet hochgeladen und verbreitet wurde, lässt sich nicht mehr vollständig entfernen. Zahlreiche größere Websites und Internetunternehmen, darunter Google oder auch Pornoplattformen wie Pornhub, bieten allerdings die Möglichkeit an, Inhalte konkret löschen und Uploader sperren zu lassen. Opfer können die unerwünschten Videos und Bilder dank des Rechts auf Vergessenwerden auch bei ausschließlich im Ausland aktiven Suchmaschinen und Websites entfernen lassen. Aufgrund der Distanz zu den Firmensitzen in anderen Ländern der Welt und unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen kann es allerdings dauern, bis die Inhalte auch tatsächlich gelöscht werden.

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