Schlafmohn – Das vergessene Betäubungsmittel

Dass Unwissenheit nicht vor Strafe durch Staat und Justiz schützt, sollte hinlänglich bekannt sein. Dennoch passiert es allerdings immer wieder, dass es gerade im Bereich der Botanik zu Verstößen gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG, ehemals Opiumgesetz) kommt, denen Geld- oder sogar Haftstrafen folgen können. Die Ursache dafür ist in nicht wenigen Fällen der Schlafmohn, die Giftpflanze des Jahres 2021.

Schlafmohn – eine trügerische Schönheit

Hobbygärtnerinnen und -gärtner erfreuen sich neben den allseits beliebten Gemüse- und Kräuterpflanzen oftmals an gerade optisch auffallenden Gewächsen mit bunten und kaum zu übersehenden Blüten. Zu diesen Pflanzen zählt auch der Schlafmohn mit seinen langen Stielen und den charakteristischen tiefroten Blütenblättern.

Was sich im ersten Moment ebenso unspektakulär wie harmlos anhören mag, handelt es sich doch schließlich „nur“ um Mohn, welcher allseits vor allem für zahlreiche Back- und immer mehr Süßwaren genutzt und verzehrt wird, ist alles andere als ungefährlich. Aus den diversen existierenden Mohnpflanzenvariationen wird nämlich nicht nur Mohn als Lebensmittel gewonnen. Spezielle Elemente der Mohnpflanzen dienen zudem auch der Herstellung starker Medikamente, Schmerzmittel wie Morphium und auch Drogen wie Opium oder (mithilfe synthetischer Produktion) Heroin.

Papaver somniferum, wie der Schlafmohn in der Wissenschaft genannt wird, dient natürlich auch der Ernte der bekannten schwarzen Mohnsamen, welche etwa auf Brötchen, in Mohnstangen, Kuchen oder vermehrt auch in Süßwaren wie etwa Schokolade eingesetzt wird. Wesentlich heikler und relevanter ist allerdings der Milchsaft des Schlafmohns, welcher durch das Anritzen unreifer Samenkapseln gewonnen wird. Dieser stark morphin- und alkaloidhaltige Milchsaft dient in getrockneter Form anschließend als Basis für die Produktion von Morphium oder Roh-Opium, aus welchem wiederum Heroin hergestellt werden kann.

Morphium, Opium, Heroin – Die dunklen Seiten des Schlafmohns

All diese Faktoren tragen dazu bei, dass der Schlafmohn nicht nur zur Giftpflanze des Jahres 2021 ernannt, sondern schon der Anbau der Pflanze in jeglichem Umfang und Form im BtMG unter Strafe gestellt wurde. Zwar sind Ausnahmen für den Anbau opiumarmer Schlafmohnvarianten möglich, setzen jedoch eine spezielle und zeitlich begrenzte Sondergenehmigung voraus. In jedem Fall darf Schlafmohn, und sei es nur aus rein ästhetischen Gründen, in Deutschland nicht angepflanzt werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Haft.

Wer dennoch Gefallen am Aussehen der Klatschmohn-Pflanzen und besonders ihrer Blüten gefallen hat, kann auf eine nur leicht giftige und rechtlich unbedenkliche Alternative ausweichen, den Klatschmohn (Papaver rhoeas). Dessen Blüten sind im Vergleich zum verbotenen Klatschmohn nicht minder auffällig und farbintensiv, eignen sich also ebenso gut für das Aussäen im eigenen Garten.

 

Mehr zum Thema Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfahren Sie hier.