Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht zurück

Die Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, vor allem Pflegekräfte und medizinisches Personal, bleibt bestehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 19. Mai 2022 entschieden und Verfassungsklagen von mehreren Mitarbeitenden aus dem Gesundheitswesen abgewiesen.

Verfassungsbeschwerden gegen die berufsbezogene Impfpflicht scheitern endgültig

Wie der tagesblog bereits vor einigen Wochen berichtete, gingen allein bis zum Februar 2022 mehr als 70 Verfassungsbeschwerden, mehr als 60 davon in Form eines Eilantrags, beim BVerfG in Karlsruhe ein. Diese richteten sich gegen die im Dezember 2021 von Bundesrat und Bundestag beschlossene Impfpflicht für Pflegepersonal, welches Kontakt mit besonders gefährdeten Personen hat, etwa in Seniorenheimen und Krankenhäusern.

Wie von Experten erwartet wurden die Klagen gegen die berufsbezogene Impflicht nun endgültig von Karlsruhe abgewiesen. Das Ergebnis deckt sich mit den Argumenten der vorläufigen Eilentscheidung vom Februar. Die Impflicht bedeute, so die acht Richterinnen und Richter des Ersten Senats, zwar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, um vor allem alte und kranke Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.

Laut der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts habe der Staat Deutschland im vergangenen Dezember aufgrund der kritischen Pandemiesituation eine Schutzpflicht gegenüber stark gefährdeten Bürgerinnen und Bürgern gehabt. Dementsprechend bestand ein dringender Handlungsbedarf. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, so die Richterinnen und Richter des BVerfG in Karlsruhe.

Sie berufen sich nach wie vor auf die Erkenntnisse und Aussagen der medizinischen Fachgesellschaften. Diese seien sich darin einig, dass die genannten Risikopatienten auch bei den oftmals milderen Verläufen einer Infektion mit der Omikron-Variante des Corona-Virus weiterhin gefährdet seien und daher auf besondere Art geschützt werden müssen. Daher sei die Impfpflicht für medizinisches Personal und Pflegekräfte verfassungsgemäß.

 

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