Cannabis – Eine Legalisierung, die keine mehr ist?

Die deutschlandweite Legalisierung von Cannabis galt lange Zeit als eines der größten und prestigeträchtigsten Leuchtturmprojekte der amtierenden Bundesregierung. Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und den Grünen versprach nicht nur eine Legalisierung und die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern auch die „kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften“. Doch nach mittlerweile fast zwei Jahren hat sich effektiv noch nichts geändert. Im Gegenteil: Die immer wieder verwässerte und abgeschwächte Legalisierung droht unter zahlreichen Kompromissen und bürokratischen Hürden zur Luftnummer zu werden.

Kurz nach Bildung der amtierenden Ampel hatten vor allem die Koalitionspartner FDP und Grüne schnell Druck ausgeübt und der Cannabis-Legalisierung in Deutschland eine große Bedeutung beigemessen. Nun hat das Bundeskabinett einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis und dessen Konsum beschlossen, welches eventuell zum Jahreswechsel 2024 in Kraft treten könnte.

Doch nach zahlreichen Kompromissen, Einwänden und teils deutlicher Kritik seitens der konservativen Union aus CDU und CSU haben sich die einst wohlwollenden Pläne in ein Programm verwandelt, welches dem bisherigen Verbot noch wesentlich nähersteht als einer wirklichen Legalisierung von Cannabis.

Cannabis-Legalisierung: Was noch erlaubt werden soll

Bei der grundsätzlich nach wie vor geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland plant Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) in zwei zentralen Schritten. Im ersten Schritt soll etwa der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis für erwachsene Bürgerinnen und Bürger künftig straffrei sein. Auch der private Anbau von maximal drei weiblichen Cannabispflanzen soll im ersten Schritt erlaubt werden. Doch der legale Verkauf und der Handel mit Cannabis in offiziell lizensierten Geschäften wird, entgegen den ursprünglichen Ideen und Plänen der Ampelkoalition, zunächst einmal nicht stattfinden, zumindest nicht im geplanten ersten Schritt der Legalisierung.

Stattdessen setzt die Bundesregierung zunächst auf spezielle „Cannabis-Clubs“, ergo spezielle Anbauvereinigungen, welche nach den Grundsätzen des deutschen Vereinsrechts als nicht gewinnorientierte Genossenschaften geführt werden sollen. Jede dieser Vereinigungen soll maximal 500 volljährige Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland aufnehmen dürfen. Eventuelle Mitgliedsbeiträge dürfen nur der Selbstkostenfinanzierung dienen, allerdings können spezielle Gebühren für die Abgabe von Cannabis verlangt werden.

An über 21 Jahre alte Mitglieder dieser Cannabis-Clubs dürfen diese nicht mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag ausgeben, allerdings auch nicht mehr als 50 Gramm im gesamten Monat, also nur zwei der erlaubten Tagesrationen. Heranwachsende Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren sollen maximal 30 Gramm im Monat erhalten dürfen. Zugelassen ist auch das Verteilen von maximal sieben Samen oder fünf Stecklingen von Cannabis-Pflanzen im genannten Zeitraum. Ein THC-Gehalt von zehn Prozent darf dabei allerdings nicht überschritten werden.

Der eigenwillige Kompromiss dieses Konzepts mit den „Cannabis-Vereinen“ hat mit den ursprünglichen Plänen, den bundesweiten Verkauf von Cannabis in gesonderten und spezialisierten Fachgeschäften zu erlauben und zu fördern, nicht mehr viel zu tun. Aus Angst vor möglichen Verstößen gegen rechtliche Regelungen der Europäischen Union (EU), etwa dem Schengener Abkommen, wurde dieses zentrale Element der eigentlichen Intentionen zunächst einmal für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt.

Cannabis-Legalisierung: Was verboten bleibt

Cannabis als Droge soll zwar aus dem Katalog des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) genommen und damit zukünftig nicht mehr zu den verbotenen Substanzen gezählt werden, doch der Besitz und der Konsum sollen außerhalb der genannten Ausnahmen weiterhin verboten bleiben.

Ebenfalls äußerst kurios: In den geplanten „Cannabis-Clubs“, denen die Eigenwerbung im Übrigen untersagt werden soll, dürfen die festgesetzten Mengen zwar ausgegeben, aber nicht konsumiert werden. Das Rauchen beziehungsweise der sonstige Konsum von Cannabis sollen in einem Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich eines Clubs verboten werden, ebenso wie eine Einsicht von außen und die Nähe zu Schulen, Spielplätzen oder sonstigen Kindereinrichtungen.

Zudem muss jeder Club nicht nur einen eigenen Präventions- und Suchtbeauftragten benennen, sondern auch ein eigenes Konzept zum Schutz von Jugend und Gesundheit zur Freigabe vorlegen müssen. Auch müssen die jeweiligen Bundesländer Behörden ernennen, welche die Clubs regelmäßig kontrollieren. Das von der Union geführte Bayern, dessen Landesregierung sich strikt gegen die (Teil-)Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hat, könnte zum Beispiel Vereinsgründungsanträge zudem mit absurd langen Bearbeitungszeiten bestrafen oder im bürokratischen Apparat „verschwinden lassen“.

Die Legalisierung kommt – doch was bleibt von den ursprünglichen Zielen übrig?

Nach dem Referentenentwurf und dem Kabinettsbeschluss wird über den Gesetzentwurf im Herbst 2023 in Bundestag und Bundesrat in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten. Doch vielen Politikern und Politikerinnen, die sich ursprünglich für eine volle Legalisierung stark gemacht haben, geht das geplante Programm nicht mehr weit genug; Lauterbach bleibe mit seinem Konzept zu nahe an einem Cannabis-Verbot, so Stimmen aus der FDP. Problematisch gesehen werden auch teils absurd komplizierte bürokratische Prozesse beim Gründen und Verwalten der Cannabis-Vereine oder die genannten Obergrenzen beim THC-Gehalt oder der erlaubten Besitzmenge.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob das einst so progressive Projekt der amtierenden Bundesregierung noch realisiert werden kann – oder ob sich die Pläne letztlich als überambitioniertes Schuss ins eigene Bein der Ampelkoalition erweisen werden.

 

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