Das sollten Investoren bei denkmalgeschützten Objekten beachten

Ob Fachwerkhaus, alte Villa oder gar Schloss – denkmalgeschützte Objekte sind bei manchen Investoren besonders beliebt. So steigerte sich in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach den exklusiven Objekten deutlich. Allerdings müssen die Investoren auch mit höheren Instandhaltungskosten und auch behördlichen Herausforderungen rechnen. Bevor alte Gebäude unter den Denkmalschutz fallen, muss das Objekt als kulturelles Erbe verstanden werden: Eine gewisse historische Bedeutung entscheidet letztlich darüber, ob die lokale Denkmalbehörde ein Gebäude offiziell in ihre Liste aufnimmt. Bei dieser Aufnahme spielt neben dem Alter auch der Seltenheitswert des Gebäudes und das öffentliche Interesse eine Rolle. Da sich die Gesetze je nach Region unterscheiden können, muss die Situation im jeweiligen Bundesland geklärt sein.

Meist handelt es sich um Kirchen, Gutshäuser, alte Fachwerkbauten oder Schlösser, die als Teil des kulturellen Erbes verstanden werden. Der Zustand solcher denkmalgeschützten Immobilien, etwa was die Bausubstanz angeht, kann völlig unterschiedlich ausfallen. So gibt es Objekte, für die nur eine Grundsanierung in Frage kommt, während bei anderen lediglich die Innenräume renoviert werden müssen. Für diese Objekte gelten zudem bestimmte bürokratische Besonderheiten: Alle Baumaßnahmen müssen zuvor offiziell genehmigt werden. Objekte können also weder abgerissen noch baulich verändert werden. Selbst farbliche Veränderungen müssen mitunter genehmigt werden, falls sie das historische Aussehen eines Objektes verändern. Zwar kann eine Aufhebung des Denkmalschutzes beantragt werden, allerdings handelt es sich um einen in der Regel längeren und umständlichen Prozess.

Wie Investoren vom Denkmalschutz profitieren können

Investoren sind also an bestimmte Bedingungen gebunden. Sie haben aber auch einige klare Vorteile: Vor allem Kapitalanleger können hier von den Steuervorteilen profizieren. So kann im Rahmen einer energetischen Sanierung ist etwa die KfW-Förderung bei denkmalgeschützten Gebäuden in Anspruch genommen werden. Dabei bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwischen Zuschüssen und Förderprogrammen ein breites Spektrum unterschiedlicher Maßnahmen an, die Investoren erheblich entlasten können.

Wohnen Eigentümer dagegen in einer denkmalgeschützten Immobilie, können sie zehn Jahre lang bei Investitionen in Instandhaltung und Modernisierung neun Prozent der Kosten abschreiben. Auch bestimmte Sanierungsarbeiten werden steuerlich gefördert. – vorausgesetzt die lokalen Auflagen der Behörden sind alle erfüllt. In jedem Fall sollten sich potenzielle Investoren vor einer Kaufentscheidung von den lokalen Behörden umfassend beraten lassen. Und daran denken, dass eine energetische Sanierung auch bei alten Gebäuden nur eine Frage der Zeit ist.

 

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