Weniger Risiko beim Konsum von Partydrogen – Hessen strebt Drug-Checking an

Die Landesregierung des Bundeslands Hessen, welche seit dem 31. Mai 2022 von einer Koalition der Grünen und der CDU gebildet wird, plant laut ihrem ersten Koalitionsvertrag einen konkreten Modellversuch zum sogenannten Drug-Checking, primär bei Partydrogen und psychoaktiven Substanzen. Auch der Ampel-Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung greift nicht nur die Themen Legalisierung und kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland auf, sondern auch mögliche Modelle zum Drug-Checking und Maßnahmen der Schadensregulierung beim Konsum von Partydrogen.

Drug-Checking – Verharmlosung illegaler Drogen oder bewussterer Weg zu mehr Vorsicht beim Konsum?

Die neue Bundesregierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen plant die Beschreitung neuer und zeitgemäßerer Wege in Sachen Drogenpolitik. Dazu gehört auch ein bundesweit geltender, rechtssicherer Rahmen für die diverse Drug-Checking-Projekte, welche in der Vergangenheit bereits von einigen Bundesländern wie etwa Hessen vorbereitet und geplant wurden. Die bisher unternommenen Eigenbemühungen des Landes werden aufgrund der Pläne auf Bundesebene nun eingestellt. Sobald eine entsprechende Gesetzesänderung, etwa des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), beziehungsweise neue Richtlinien vom Bund verabschiedet werden, wolle Hessen auf Basis der bis dato gewonnenen Erkenntnisse direkt mit den entsprechenden Programmen starten.

Beim Drug-Checking handelt es sich um das Angebot für Konsumenten beziehungsweise am Konsum von Partydrogen und psychoaktiven Substanzen interessierten Menschen, die Inhaltsstoffe der erworbenen Drogen anonym und straffrei auf ihre einzelnen Bestandteile und Inhaltsstoffe untersuchen zu lassen. Mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse ist dabei ein Aufklärungsgespräch verbunden, bei welchem unter anderem mögliche Risiken und Nebenwirkungen des Konsums der jeweiligen Droge besprochen werden.

Erfahrungen und Berichte aus dem europäischen Umland zeigen, dass viele derer, welche ihre auf zumeist zweifelhafte Art erworbenen Partydrogen zum Drug-Checking einreichen, die Drogen nach Bekanntgabe der Ergebnisse nicht mehr konsumieren wollen, sondern stattdessen vernichten. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist die Verunreinigung der erworbenen Drogen, welche oftmals kaum Bestandteile enthalten, die eine „positive“ und erhoffte Wirkung erzielen, dafür umso mehr unerwünschte und giftige Schadstoffe.

Experten und Befürworter der diversen Drug-Checking-Modellprojekte erwarten dadurch einen zurückgehenden Konsum von Drogen mit unklarer Herkunft und Zusammensetzung sowie einen bewussteren, vorsichtigeren Umgang von Konsumenten und Interessenten.

Hessens langer Weg zum Drug-Checking

Bisher waren diverse Projekte und Pläne des Bundeslandes Hessen am bis dato von der CDU verantworteten Bundesgesundheitsministerium sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch bei einer wichtigen Vorabstimmung im Bundesrat konnte nicht genug Zuspruch für eine notwendige Anpassung des BtMG gefunden werden.

Dank der neuen Pläne der Ampelkoalition auf Bundesebene und einer geplanten Förderung der Drug-Checking-Modellversuche auf hessischer Ebene in Höhe von 400.000 € könnten die Projekte, für welche schon vor einigen Jahren unterstützende Unternehmen sowie eine begleitende wissenschaftliche Studie organisiert wurden, nach längerer Wartezeit nun endlich realisiert werden.

Auch andere Bundesländer, wie etwa Bremen, wollen der Initiative und dem Vorstoß Hessens zustimmen. In anderen Ländern Europas, etwa den Niederlanden, Österreich oder der Schweiz, ist Drug-Checking bereits erlaubt. Hier können Konsumenten zum Beispiel auf dem Schwarzmarkt erworbene Partydrogen in Clubs oder auf Festivals an entsprechenden Informations- und Aufklärungsstellen untersuchen lassen.

Mehr Informationen zu den Themen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Betäubungsmittelstrafrecht erhalten Sie hier und hier.